Müntefering und seine Praktikanten
Politiker sind nicht immer konsequent – das wissen wir schon längst. Es ist aber immer wieder erstaunlich, wie dreist Politiker sein können.
Jeder weiß in dieser Zeit, dass studentische Praktikanten nicht von einem Praktikazeugnis ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Zum Wohnen und Essen benötigt man Geld. So ist dann Münteferings Meinung zur Vergütung von Praktikanten recht eindeutig:
Wenn Schüler, Auszubildende und Studierende ein Praktikum als Teil ihrer Ausbildung absolvieren, dann haben sie keinen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Vergütung zu bekommen. Aber das heißt nicht, dass sie keine bekommen dürfen. Im Gegenteil. Ich halte eine Aufwandsentschädigung für wünschenswert. Das kann auch in Form von Sachmitteln erfolgen – zum Beispiel mit einem freien Kantinenessen oder einem Freiticket für den öffentlichen Nahverkehr.
Das ist der eine Fall. In anderen Fällen dagegen ist eine angemessene Vergütung gesetzlich vorgeschrieben (§§ 26, 17 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für Praktika, die freiwillig und zusätzlich zu einer Ausbildung oder einem Studium oder aber danach absolviert werden. Hier handelt es sich um Rechtsverhältnisse, in denen nach dem Berufsbildungsgesetz der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Vordergrund steht. Leider werden die berechtigten Ansprüche der Praktikanten hier in der Praxis oft umgangen.
Quelle: generationpraktikum.de
Anschließend erklärt Müntefering noch, dass sein Ministerium für Arbeit und Soziales Praktikanten einstellt, bei denen das in ihrer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgesehen ist. Damit entzieht sich das Ministerium für Arbeit und Soziales praktisch der Verpflichtung zur Zahlung einer angemessenen Vergütung. Das ist vor allem angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels sehr kurzsichtig. So heißt es dann auch im Bewerbungsbogen des Ministeriums für Arbeit und Soziales (pdf-Datei):
Mir ist bekannt, dass für ein Praktikum keine Vergütung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gezahlt wird. Die Krankenversicherung ist von dem Praktikanten zu regeln, das Bundesministerium übernimmt insoweit keine Verpflichtungen.
Studenten ohne weitere finanzielle Unterstützung haben überhaupt keine Möglichkeit, ein Praktikum in Münteferings Ministerium zu absolvieren. Denn die müssen Nebenjobs annehmen, um überhaupt ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. “Soziales” kann also in der Ministeriumsbezeichnung gestrichen werden.

Sonntag, 15. April 2007 14:27
Müntefering und seine Praktikanten – Nachschlag, trauriger…
Wenn es nicht so traurig wäre… Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion bezüglich der absolvierten Praktika in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt gab es von der Bundesregierung eine Antwort, die hier nachgelesen werden (p…
Mittwoch, 18. April 2007 22:57
Ich bin einem Mindestlohn kritisch eingestellt. Im Baugewerbe gibt es so einen Mindestlohn und seit Einführung des Mindestlohns hat sich die Beschäftigtenzahl um die Hälfte verringert, was zugegebenerweise nicht unbedingt dem Mindestlohn anzulasten ist. Aber anscheinend hat der Mindestlohn auch nicht die gewaltigen publizierten positiven Wirkungen.
Wenn ein Mindestlohn von x Euro pro Stunde positiv sein sollte, bzgl. der Arbeitslosenrate bspw., dann müsste ein Mindestlohn von 2x oder 3x Euro pro Stunde noch besser wirken.
Mit einem Mindestlohn setzt man einfach die falschen Anreize für die Arbeitnehmer, sieht man derzeit auch schon wieder: Der Aufschwung geht an den gering Qualifizierten vorbei.