Mindestlohn im Friseurhandwerk

In der aktuellen Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gibt es ein Interview mit einer Friseurobermeisterin zum Mindestlohn:

Frau Hain, 3,18 Euro Stundenlohn bekommt eine ausgelernte Friseurin im ersten Berufsjahr in Thüringen. Finden Sie das in Ordnung? 

Natürlich ist das in Ordnung. Die Summe 3,18 Euro ist der reine Sockelbetrag ohne Leistungszuschlag. Und ohne Trinkgeld. Das kommt ja noch dazu. Eines ist doch klar. Ich kann hier im Osten keine hohen Preise verlangen, also kann ich auch keine hohen Löhne zahlen. In Karlsruhe bekommen sie für „Waschen, Schneiden, Föhnen“ 38 bis 42 Euro. Hier sind Sie mit 17,50 Euro schon hochpreisig. Man muss kein Finanzgenie sein, um festzustellen, dass bei uns der Lohn nicht so hoch sein kann wie bei einer Mitarbeiterin in Baden-Württemberg.

Die in der Öffentlichkeit genannten “Ausbeuterlöhne” entsprechen wohl eher nicht der Wahrheit, da sie nur einen Grundlohn darstellen.

Außerdem sollten sich junge Menschen darüber informieren, wie hoch der Verdienst im jeweiligen Beruf ist. Denn es gibt Branchen, in denen schlechter als in anderen gezahlt wird. Mit guten schulischen Leistungen kann jeder Schüler seine Ausbildungsmöglichkeiten erhöhen und gut bezahlte Berufe ergreifen. Das erfordert aber natürlich Fleiß und Ausdauer!

Datum: Sonntag, 8. April 2007 21:05
Themengebiet: Mindestlohn Trackback: Trackback-URL
Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben