Arbeitszeugnis
Im deutschen Arbeitsrecht werden zwei Formen von Zeugnissen unterschieden:
- Einfaches Zeugnis
- Qualifiziertes Zeugnis
Das einfache Zeugnis gibt lediglich Auskunft über die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die zu bewältigenden Aufgaben. Im qualifizierten Zeugnis sind jedoch zusätzliche Angaben über das Verhalten und die Leistung des Mitarbeiters enthalten.
Wegen der relativ geringen Aussagefähigkeit von einfachen Zeugnissen bzw. Arbeitsbescheinigungen für Ihre Bewerbung sollten Sie sich auf alle Fälle ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen lassen. Hierzu ist der Arbeitgeber verpflichtet.

Donnerstag, 27. September 2007 20:43
[...] Formulierungen, Personalleiter hingegen bilden sich ein ganz anderes Bild. Grundsätzlich gibt ein Arbeitszeugnis Auskunft über Fachkenntnisse , Motivation, Aktivität, Flexibilität, Belastbarkeit, Arbeitsweisen, Führungskompetenzen, [...]